Rechtlich bindende Vereinbarungen - Zügige Verfahren
Durch Schiedsstellen wird das Verfahren im Gegensatz zur staatlichen Gerichtsbarkeit beschleunigt und kann flexibler an die Wünsche der Parteien angepasst werden, was z.B. den Verhandlungsort und die Verhandlungssprache angeht. Das Urteil der Schiedsstelle ist für die beteiligten Parteien in der Regel rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden. Fast sämtliche Regelungen über das Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien.
Besondere Vorteile im internationalen Rechtsverkehr
Daher kann ein solches Verfahren gerade bei Streitigkeiten zwischen Parteien aus verschiedenen Ländern als neutrales Forum dienen, das keiner Partei einen „Heimvorteil“ gibt. Außerdem können die Parteien selbst Schiedsrichter bestimmen, die beispielsweise besonderes Expertenwissen einbringen. Nach Vereinbarung können die Verfahren auch nicht-öffentlich stattfinden. Durch das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche lässt sich ein Schiedsspruch in der Regel leichter im Ausland vollstrecken als ein staatliches Urteil.
Kick-Off-Workshop der AHK Istanbul
Im Rahmen der Gründung der Schiedsstelle findet im Laresparkhotel, Taksim-Istanbul am 10. Dezember 2010 ein Seminar mit dem Thema: "Schiedgerichtsbarkeit im internationalen Vergleich" statt. Namhafte Referenten aus Deutschland und der Türkei informieren dabei über verschiedene Aspekte der internationalen Schiedsregeln.
Rechtsanwälte und Steuerberater
Gençer & Coll. Deutschland
Parsifalstraße 8
D-90461 Nürnberg
Tel: +49 (0) 911 37 66 76 - 0
Fax: +49 (0) 911 37 66 76 - 66
E-Mail: info@gencer-coll.de