Die Türkei verfolgt das Ziel, das türkische Wirtschaftsrecht an das der EU anzupassen. Wichtige Gesetzesänderungen wurden schon verwirklicht. Eine umfassende Reform des Handelsgesetzbuches wurde verabschiedet und das Gesellschaftsrecht den mitteleuropäischen Vorbildern angeglichen. Die Türkei ist dem Übereinkommen zum UN-Kaufrecht beigetreten und ein modernes Investitionsgesetz sorgt für weitgehende Gleichbehandlung von In- und Ausländern, ausländische Investitionen wurden vereinfacht.
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