Die wichtigsten Tipps zur Schadensbegrenzung
Wenn die Urlaubslaune nach dem Türkei-Urlaub durch den Kauf von Teppichen oder Schmuck zu weit überhöhten Preisen getrübt wird, dann ist umsichtiges Handeln gefragt. Unser Dossier bietet Ihnen in knapper Form die wichtigsten Informationen. Erfahren Sie, wie Sie sich korrekt verhalten sollten, um den entstandenen Schaden zu begrenzen.
Möchten Sie uns mit einem Fall beauftragen, so können Sie hier die für unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung erforderlichen Vordrucke in deutscher und türkischer Sprache herunterladen.
Für die Erteilung einer Vollmacht drucken Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben per Telefax an die Nummer +49 (0) 911 2059988. Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigung via Telefax.
Vollmachten für Verfahren in Deutschland sind in der Regel durch einfache Unterzeichnung rechtswirksam. In der Türkei muss die Unterschrift zusätzlich notariell beglaubigt werden. Hält sich der Auftraggeber außerhalb der Türkei auf, sind zudem Beglaubigungen übergeordneter Behörden erforderlich. In dem Fall möchten wir Sie bitten, das Vorgehen vorab mit uns abzustimmen.
Vollmachtsformular für Deutschland in deutscher Sprache
Vollmachtsformular für Deutschland in türkischer Sprache
Vollmachtsformular für die Türkei in deutscher Sprache
Vollmachtsformular für die Türkei in türkischer Sprache
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