Möchten Sie im Anschluss die Forderung notfalls gerichtlich beitreiben, so werden unsere zu bevollmächtigenden Mitarbeiter in der Türkei aktiv. Mit einem einmaligen an uns zu entrichtenden Honorar sind dabei die gesamten Verfahrenskosten bis zum Yargıtay (höchstes türkische Zivil- und Strafgericht) einschließlich Zwangsvollstreckung durch die beteiligten Kanzleien abgegolten. Es fallen keine weiteren Anwaltsgebühren an.