Neben unseren Kompetenzen in allen steuerrechtlichen Fragen liegen die Kernkompetenzen im Privat- und Unternehmensrecht insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Forderungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Inkassorecht und Insolvenzrecht, Kaufrecht, Markenrecht und Patentrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Transport und Speditionsrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht und Verbraucherschutz, Vertragsrecht und Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht und internationales Wirtschaftsrecht.
In einem weiteren Tätigkeitsfeld wendet sich die Kanzlei verstärkt an Geschäftskunden aus Deutschland und der Türkei, die ihre Interessen im jeweils anderen Land erfolgreich gestalten wollen. Daneben betreut die Kanzlei auch türkisch- bzw. russigsprachige Migranten und Investoren in Nürnberg, Berlin und Erlangen mit Beratungsbedarf in ihrer Mutterprache. Nicht zu vergessen sind deutschsstämmige Migranten, die ihren Lebensmittelpunkt mittlerweile in die Türkei verlegt haben und neben unseren international aufgestellten Geschäftskunden ebenso in unseren Niederlassungen in Istanbul und Antalya betreut werden.
Bei der Unterstützung von Unternehmen im deutsch-türkischen Bereich zahlt sich neben unserer breiten Fachkompetenz auch unsere Infrastruktur aus. Unsere Niederlassungen in Deutschland und der Türkei an zentralen wirtschaftlichen Knotenpunkten ermöglichen eine effektive Erledigung Ihrer Angelegenheiten. Alle Dokumente und Vorgänge in unserer Kanzlei werden elektronisch gespeichert und alle Niederlassungen sind an unser Dokumenten-Management angeschlossen. Damit wird ein optimaler Informationsfluss ohne Zeitverlust trotz großer räumlicher Distanzen sichergestellt.
Diese Infrastruktur sowie unser breites Know How ermöglichen es uns, unser Klientel im deutsch-türkischen Bereich weit über die klassischen Dienste einer Anwalts- und Steuerkanzlei hinaus zu betreuen.