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Abmahnung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Ihnen wird die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen?
  • Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten?
  • Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben?
  • Ihnen wird eine Vertragsstrafe angedroht?
  • Sie möchten eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erstellen?
  • Sie möchten Ihre Ansprüche bei der Verletzung Ihrer Urheberrechte geltend machen?

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Ablauf und Betreuung

  • Rechtliche Überprüfung der erhaltenen Abmahnung
  • Zivilrechtliche und strafrechtliche Betreuung bei Urheberrechtsverletzungen
  • Ermittlung, ob ein Schaden im rechtlichen Sinne vorliegt?
  • Ermittlung des konkreten Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns, wenn Sie Opfer von Urheberrechtsverletzungen sind
  • Außergerichtliche Abmahnung sowie gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Urheberrechtsverstößen durch Dritte
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Schnelle und kostengünstige außergerichtliche Beendigung der Urheberrechtsverletzung durch das Verfassen von Abmahnungen und Vertragsstrafen
  • Gerichtliche Beendigung der Urheberrechtsverletzung durch Erwirkung einer gerichtliche Unterlassungsverfügung
  • Sicherung von Schadenersatzansprüchen 
  • Vermeidung von teuren und kostenpflichtigen Gerichtsverfahren bei eigener Verletzung fremder Urheberrechte durch die Abgabe von Unterlassungserklärungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Kurzfristige Beratung jederzeit möglich
  • Außergerichtliche Sicherung der Rechte durch das Erstellen von Abmahnungen in wenigen Tagen möglich
  • Schnelle und vorläufige Sicherung der eigenen Rechte in wenigen Tagen durch die Erwirkung von einstweiligen Verfügungen möglich
  • Der Zeitrahmen des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die  zuständigen Gerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des Gerichtsverfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage / Klageabwehr möglich

Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht