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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten in Ihre Verträge allgemeine Geschäftsbedingungen einbeziehen?
  • Sie haben einen Vertrag geschlossen, in den allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen wurden?
  • Der Vertragspartner beruft sich zu Ihrem Nachteil auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen?
  • Ihr Vertragspartner hält sich zu Ihrem Nachteil nicht an die allgemeinen Geschäftsbedingungen?
  • Sie sind sich unsicher, ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Ihrem Vertragspartner
  • Überpüfung der rechtlichen Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Abwehr  bzw. Geltendmachen von Forderungen, die aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen hergeleitet werden
  • Zwei Phasen vorgerichtlich und gerichtlich

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den gesetzlichen Vorgaben standhalten
  • Rechtssicherheit bezüglich der Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen 
  • Titulierung bzw. Abwehr von Forderungen, die auf allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Dauer des außergerichtliche Verfahrens hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher für maximal EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des Verfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage / Klageabwehr