Im Arbeitsrecht sind zwei Bereiche zu unterscheiden: Das Individualarbeitsrecht regelt alle Aspekte rund um den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Zustandekommen des Arbeitsvertrages, Rechte und Pflichten, korrekte Beendigung bzw. Kündigung des Arbeitsvertrages). Das kollektive Arbeitsrecht bestimmt jene Rechte und Pflichten, die sich aus der Betriebsverfassung ergeben (Mitbestimmung des Betriebsrates, das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht).