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Arbeitsrecht

Grundlegende Informationen zum Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind zwei Bereiche zu unterscheiden: Das Individualarbeitsrecht regelt alle Aspekte rund um den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Zustandekommen des Arbeitsvertrages, Rechte und Pflichten, korrekte Beendigung bzw. Kündigung des Arbeitsvertrages). Das kollektive Arbeitsrecht bestimmt jene Rechte und Pflichten, die sich aus der Betriebsverfassung ergeben (Mitbestimmung des Betriebsrates, das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht).

Unsere Themenschwerpunkte und Services:

Wir wenden uns mit unseren Services gleichermaßen an Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie 

 

vor und während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses:

  • Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Juristische Beratung bei Problemen wie Mobbing, Abmahnung, Aufhebungsvertrag sowie dem Arbeitszeugnis

bei der Kündigung bzw. Auflösung von Arbeitsverhältnissen:

  • Kündigungsschutzklagen: betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte, krankheitsbedingte, ordentliche, außerordentliche oder auch fristlose Kündigung
  • Prüfung von Kündigungsfristen, Kündigungsgründen, Formen der Änderungskündigung, der Vorausseztungen bei Verdachtskündigung
  • Prüfung des Arbeitsvertrages, etwaiger Änderungsverträge oder eines Aufhebungsvertrages
  • Unterstützung bei Güteterminen
  • Unterstützung bei der Aushandlung von Abfindungen (außergerichtlich und vor Gericht)

bei offenen Fragen bzw. Problemen zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat bzw. bei allen tarifrechtlichen Fragen:

  • Betriebsvereinbarungen und Tarifvertrag
  • Beschäftigungsanspruch bzw. Weiterbeschäftigungsanspruch
  • Betriebsübergang
  • betriebliche Übung,
  • Weihnachtsgeld, Entgeltfortzahlung,
  • Krankheit bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • alle Aspekte des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht und Sozialrecht