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Familiennachzug bzw. Familienzusammenführung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie leben im Ausland und möchten zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen?
  • Sie haben im Ausland Ihren zukünftigen Lebenspartner kennengelernt und möchten ihn nach Deutschland holen?
  • Sie möchten eine Aufenthaltserlaubis für Ihr minderjähriges, im Ausland lebendes Kind?
  • Ihnen wurde das Einreisevisum zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland verweigert?
  • Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen und haben Angst, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlieren?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Ausländerbehörde
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Anforderung der Akten bei der Ausländerbehörde zur vollumfänglichen Überprüfung der rechtlichen Ausgangsituation
  • Rechtliche Prüfung, ob die allgemeinen Voraussetzungen zum Familiennachzug vorliegen, ob ein Einreiseverbot besteht oder Ausweisungsgründe existieren
  • Rechtliche Prüfung anhand des Sachverhaltes, ob im Falle der Trennung vom Ehepartner / Scheidung die Voraussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht vorliegen
  • Gegebenenfalls Einholung der notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Schnelle Antragsbewilligung durch Abklärung des Sachverhaltes mit den zuständigen Behörden und Einholung der erforderlichen Zustimmungen
  • Bei Ablehnung des Visums zum Familiennachzug: Vermeidung langwieriger und kostspieliger Klagen vor dem Verwaltungsgericht mittels Durchführung des außergerichtlichen Remonstrationsverfahren möglich
  • Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Familiennachzug bzw. der Erteilung einer eigenständigen Aufenthaltserlaubnis nach der Trennung / Scheidung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der Beteiligten abhängig, insbesondere bei Beteiligung weiterer Behörden wie beispielsweise der Agentur für Arbeit oder der ARGE
  • Rasche Antragsbewilligung mittels Durchführung des Remonstrationsverfahrens innerhalb weniger Wochen möglich
  • Dauer des Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ansprechpartner in Sachen Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht