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Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei

Ausgangssituation und Problemstellungen

Sie sind türkischer Arbeitnehmer und

  • Sie leben und arbeiten seit mindestens 1 Jahr in Deutschland und möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern?
  • Ihr Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt?
  • Sie sind Familienangehöriger und Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Ausländerbehörde
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Anforderung der Akten bei der Ausländerbehörde zur vollumfänglichen Überprüfung der rechtlichen Ausgangsituation
  • Rechtliche Prüfung, ob eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei (ARB 1/80) erworben wurde
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Schnelle Antragsbewilligung durch Abklärung des Sachverhaltes mit den zuständigen Behörden und Einholung der erforderlichen Zustimmungen
  • Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung der bereits vorhandenen Aufenthaltserlaubnis

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der Beteiligten abhängig
  • Dauer des Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ansprechpartner in Sachen Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht