Sie möchten eingebürgert werden ohne Ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu verlieren?
Die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigekeit wäre mit erheblichen, wirtschaftlichen Nachteilen verbunden?
Ihr Heimatland verweigert Ihnen die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit?
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Ablauf und Betreuung
Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Einbürgerungsbehörde
Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Ziele und Erfolgsaussichten
Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit trotz Einbürgerung
Bei Ablehnung: Vermeidung langwieriger und kostspieliger Klagen vor dem Verwaltungsgericht durch außergerichtliche Einigung mit der Einbürgerungsbehörde möglich
Sofern keine außergerichtliche Einigung möglich: Klage gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der Beteiligten abhängig
Dauer des Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
Ansprechpartner in Sachen Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht