Die Ausländerbehörde lehnt Ihren Antrag auf Familiennachzug wegen des Verdachts der Scheinehe ab?
Ihr ausländischer Ehepartner soll trotz formaler Eheschließung wegen des Verdachts der Scheinehe ausgewiesen werden?
Ihnen wird vorgeworfen, sich durch die Eingehung einer Scheinehe ein Visum / eine Aufenthaltserlaubnis erschlichen zu haben?
Sofort-Hilfe
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Ablauf und Betreuung
Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Ausländerbehörde
Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
Anforderung der Akten bei der Ausländerbehörde zur vollumfänglichen Überprüfung der rechtlichen Ausgangsituation
Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Ziele und Erfolgsaussichten
Aufhebung des Ausweisungsbescheid bzw. Erwirkung eines Visums
außergerichtliche Einigung mit der Ausländerbehörde durch Entkräftung des Scheineheverdachts
Sofern keine außergerichtliche Einigung möglich: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der Beteiligten abhängig
Dauer des Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
Ansprechpartner in Sachen Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht