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Scheinehe

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Die Ausländerbehörde lehnt Ihren Antrag auf Familiennachzug wegen des Verdachts der Scheinehe ab?
  • Ihr ausländischer Ehepartner soll trotz formaler Eheschließung wegen des Verdachts der Scheinehe ausgewiesen werden?
  • Ihnen wird vorgeworfen, sich durch die Eingehung einer Scheinehe ein Visum / eine Aufenthaltserlaubnis erschlichen zu haben?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Ausländerbehörde
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Anforderung der Akten bei der Ausländerbehörde zur vollumfänglichen Überprüfung der rechtlichen Ausgangsituation
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Aufhebung des Ausweisungsbescheid bzw. Erwirkung eines Visums
  • außergerichtliche Einigung mit der Ausländerbehörde durch Entkräftung des Scheineheverdachts
  • Sofern keine außergerichtliche Einigung möglich: Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der Beteiligten abhängig
  • Dauer des Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ansprechpartner in Sachen Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht