Zahlreiche Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheide innerhalb der letzten Jahre werfen innerhalb des Aufenthalts- und Ausländerrechts eine Reihe von neuen Fragen und Problemen auf. Bei der Antragstellung unterliegen die Betroffenen besonderen Mitwirkungs- und Erklärungspflichten. Unsere Kanzlei berät Sie durch unsere mehrsprachigen Mitarbeiter (Deutsch, Türkisch, Russisch, Polnisch und Englisch).