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Baurecht

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie sind Bauherr und Ihr Bau wurde mangelhaft errichtet?
  • Sie möchten Gewährleistungsansprüche aufgrund eines bestehenden Mangels geltend machen?
  • Sie möchten aufgrund des Mangels die Vergütung des Bauunternehmers mindern?
  • Sie werden als Bauunternehmer mit Gewährleistungsrechten konfrontiert?
  • Sie haben als Bauunternehmer den Vertrag erfüllt und Ihr Vertragspartner zahlt Ihnen die Vergütung nicht?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber dem Auftraggeber bzw. Auftragnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Vertragsgestaltung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Interessen
  • Schaffung von Rechtssicherheit zur Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Zahlungsansprüche
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen
  • Erlangen von Baugenehmigungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Vertragsverhandlungen kurzfristig möglich
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahrens hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des behördlichen Verfahrens werden maßgeblich durch die zuständigen Behörden bestimmt
  • Die Kosten des Gerichtsverfahrens werden maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt
  • Volle Kostenerstattung bei erfolgreicher Klage / Klageabwehr möglich