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Ehevertrag

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten einen Ehevertrag abschließen und somit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für Ihre Ehe abändern oder aufheben?
  • Verfügen Sie über einzelne Vermögenswerte, die im Falle einer Scheidung nicht in das Vermögen des Ehepartners fallen sollen?
  • Sie möchten für den Fall einer Scheidung eventuelle Unterhaltsansprüche zeitlich oder der Höhe nach begrenzen oder ganz ausschließen?
  • Sie möchten den gesetzlichen Versorgungsausgleich ausschließen oder den Ausgleich auf bestimmte Rentenanwartschaften begrenzen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erarbeitung des gemeinsamen Lebens- und Vermögensplans
  • Schaffung einer Übersicht über bereits vorhandene Vermögenswerte durch Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
  • Abklärung erbrechtlicher und steuerrechtlicher Berührungspunkte der einzelnen, güterrechtlichen Lösungsmöglichkeiten
  • Fertigung einer einvernehmlichen Regelung hinsichtlich der Aufteilung des Vermögens, die dem Ziel des gemeinsamen Lebensplans am besten entspricht und die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Steuerung des eigenen Vermögens abweichend von der gesetzlichen Regelung
  • Vermeidung der Zwangsvollstreckung gemeinsamer Immobilien oder der Zerschlagung von Unternehmen durch individuelle Vereinbarung über Ausgleichszahlungen
  • Vermeidung einer Beteiligung des geschiedenen Ehepartners am Familienvermögen- oder unternehmen
  • Regelung von zukünftigen Unterhaltsleistungen nach der individuellen Lebensstellung
  • Vermeidung eines langwierigen und kostspieligen Scheidungsprozesses
  • Schaffung des familiären Friedens durch Vermeidung von Konfliktpotenzial

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Ehevertrages möglich
  • Nach Abschluss der Verhandlungen notarielle Beurkundung notwendig

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht