Das Erbrecht ist ein komplexes wie sensibles Rechtsgebiet, das vielfältige vorausschauende Gestaltungsmöglichkeiten bereithält, damit ein Vermögen nach den Wünschen der verstorbenen Person verteilt wird. Für die meisten Erblasser ist dabei vorrangig, dass die Ihnen nahe stehenden Menschen finanziell versorgt sind und nur die ausdrücklich gewünschten erbrechtlichen oder aber testamentarisch bestimmten Folgen (z. B. Vor- und Nacherben, Vermächtnisse und Schenkungen) eintreten.