Sie sind von einem türkischen Staatsangehörigen als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht worden?
Sie haben eine Immobilie in der Türkei geerbt?
Sie möchten mit einem deutschen Erbschein Ihre Erbenstellung in der Türkei nachweisen?
Sie möchen mit einem türkischen Erbschein Ihr Erbe hier in Deutschland antreten?
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Ablauf und Betreuung
Überprüfung anhand des Sachverhaltes bzw. des vorliegenden Testaments, welches Recht auf den Erbfall anzuwenden ist
Vorbereitung des erforderlichen Erbscheinsantrages beim jeweils zuständigen Gericht
Einholung der erforderlichen Beglaubigungen zur Verwendung des deutschen Erbscheins in der Türkei bzw. für die Anerkennung des türkischen Erbscheins in Deutschland
Ziele und Erfolgsaussichten
Vermeidung erneuter kostenpflichtiger Erscheinsausstellungen durch die Anerkennung der bereits vorhandenen Erbscheine in Deutschland bzw. in der Türkei zum Nachweis der Erbenstellung
Gegebenenfalls Nachlassspaltung möglich
Bei Ablehnung der Anerkennung: Rasche Ausstellung des Erbscheins durch das zuständige Nachlassgericht
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Die Dauer der außergerichtlichen Anerkennung der bereits vorhandenen Erbscheine ist maßgeblich von der Mitarbeit der für die Beglaubigung zuständigen Behörden abhängig
Die Dauer des gerichtlichen Erbscheinsverfahrens wird durch das Nachlassgericht bestimmt
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher für maximal EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
gerichtliche Vertretung im Erbscheinsverfahren: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos