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Erbschein Anerkennung in der Türkei

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie sind von einem türkischen Staatsangehörigen als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht worden?
  • Sie haben eine Immobilie in der Türkei geerbt?
  • Sie möchten mit einem deutschen Erbschein Ihre Erbenstellung in der Türkei nachweisen?
  • Sie möchen mit einem türkischen Erbschein Ihr Erbe hier in Deutschland antreten?

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Ablauf und Betreuung

  • Überprüfung anhand des Sachverhaltes bzw. des vorliegenden Testaments, welches Recht auf den Erbfall anzuwenden ist
  • Vorbereitung des erforderlichen Erbscheinsantrages beim jeweils zuständigen Gericht
  • Einholung der erforderlichen Beglaubigungen zur Verwendung des deutschen Erbscheins in der Türkei bzw. für die Anerkennung des türkischen Erbscheins in Deutschland

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung erneuter kostenpflichtiger Erscheinsausstellungen durch die Anerkennung der bereits vorhandenen Erbscheine in Deutschland bzw. in der Türkei zum Nachweis der Erbenstellung
  • Gegebenenfalls Nachlassspaltung möglich
  • Bei Ablehnung der Anerkennung: Rasche Ausstellung des Erbscheins durch das zuständige Nachlassgericht

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer der außergerichtlichen Anerkennung der bereits vorhandenen Erbscheine ist maßgeblich von der Mitarbeit der für die Beglaubigung zuständigen Behörden abhängig 
  • Die Dauer des gerichtlichen Erbscheinsverfahrens wird durch das Nachlassgericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher für maximal EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • gerichtliche Vertretung im Erbscheinsverfahren: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos