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Erbvertrag

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie sind nicht miteinander verheiratet und möchten dennoch ein gemeinschaftliches, gegenseitig bindendes Testament errichten?
  • Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und möchten sich gegenseitig bindend als Erben einsetzen?
  • Sie möchten die Nachfolgeregelung Ihres Unternehmens bereits zu Lebzeiten rechtlich verpflichtend regeln?
  • Sie haben bereits einen Erbvertrag mit Ihrem Ehepartner geschlossen und möchten von diesem zurücktreten, bzw. wegen Trennung anfechten?

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Ablauf und Betreuung

  • Formulierung eines Erbvertrages, der die einzelnen Bedürfnisse und individuellen Lebensverhältnissen berücksichtigt
  • Überprüfung des vorhandenen Erbvertrages dahingehend, ob ein Rücktrittsrecht vertraglich vorbehalten wurde, oder ob anderweitige Gründe zur wirksamen Anfechtung vorliegen.
  • Einholung der notariellen Beurkundung als zwingend notwendiges Formerfordernis zur Wirksamkeit des Erbvertrages, bzw. des Rücktrittes vom ihm.

Ziel und Erfolgsaussichten

  • Vereinbarung gegenseitig verpflichtender und rechtlich bindender Verfügungen, sowie gegenseitige Einsetzung als Alleinerben (Berliner Testament)
  • Bestimmung der Erfolge und Verteilung des Nachlasses abweichend von den gesetzlichen Regelungen 
  • Einbeziehung nahestehender, nicht verwandter Personen mittels Vermächtnis
  • Einschränkung / Erweiterung der Verfügungsmöglichkeiten der Erben über den Nachlass

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Erbvertrages möglich
  • Nach Abschluss der Vereinbarungen notarielle Beurkundung notwendig

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten