Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
- Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
- Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
- Sozialbehörden haben grundsätzlich bei Erstanträgen sechs Monate, bei Widersprüchen drei Monate Zeit zu entscheiden
- Gegebenenfalls Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Sozialgericht: Entscheidung binnen weniger Tage
- Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht wird ansonsten maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, häufig mehrere Monate