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Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Haben Sie Sozialleistungen beantragt und erhalten keinen Leistungsbescheid?
  • Ist Ihr Antrag auf Sozialleistungen abgelehnt worden?
  • Sollen Sie Sozialleistungen zurückbezahlen?
  • Haben Sie Widerspruch gegen eine nachteilhafte Entscheidung erhoben und ist der Widerspruch zurückgewiesen worden?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der jeweiligen Behörde
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Erheben eines Widerspruchs
  • Erheben einer gerichtlichen Klage vor dem Sozialgericht
  • Gegebenenfalls Erheben einer Untätigkeitsklage bei ausbleibender Entscheidung der Behörde

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen
  • Erlass eines Leistungsbescheides
  • Abwehr von Rückzahlungsansprüchen
  • Rechtssicherheit für zukünftige Sozialleistungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Sozialbehörden haben grundsätzlich bei Erstanträgen sechs Monate, bei Widersprüchen drei Monate Zeit zu entscheiden
  • Gegebenenfalls Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Sozialgericht: Entscheidung binnen weniger Tage
  • Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht wird ansonsten maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im gerichtlichen Bereich
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Sozialrecht