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Internationales Familienrecht (Russland, Türkei)

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie sind türkischer / russischer Staatsangehöriger und stehen vor einer Scheidung?
  • Sie möchten eine schnelle, kostengünstige und einvernehmliche Scheidung
  • Ihre Scheidung soll dem türkischen Familienrecht entsprechen?
  • Ihre Scheidung soll dem russischen Familienrecht entsprechen?
  • Sie leben von Ihrem türkischen / russischen Ehepartner getrennt und möchten die mit einer möglichen Scheidung verbundenen Folgesachen wie Aufteilung der Vermögenswerte, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht oder Umgang mit den gemeinsamen Kindern entsprechend dem türkischen / russischen Familienrecht regeln?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele und dem geltenden türkischen /russischen Familienrechts
  • Schaffung einer Übersicht über die in der Ehe erwirtschafteten und gegebenenfalls aufzuteilenden Vermögenswerte durch Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und Aufforderung zur Auskunft
  • Ermittlung eventueller Unterhaltsansprüche
  • Fertigung einer wirtschaftlich sinnvollen und gerechten Vereinbarung auch abweichend von den gesetzlichen Vorschriften 
  • Vermeidung des gerichtliches Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Sicherung der individuellen Ansprüche entsprechend dem türkischen / russischen Familienrechts
  • Regelung von zukünftigen Unterhaltsleistungen nach der individuellen Lebensstellung
  • Vermeidung eines langwierigen und kostspieligen Scheidungsprozesses durch außergerichtliche Vereinbarung
  • Schaffung des familiären Friedens durch Vermeidung von Konfliktpotenzial

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich
  • Abschluss der Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich
  • Nach Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung notarielle Beurkundung oder familiengerichtliche Genehmigung notwendig
  • Die Dauer des Scheidungsverfahrens wird durch die Familiengerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht