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Kaufvertrag

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie haben etwas gekauft und die Ware nicht erhalten?
  • Sie haben etwas verkauft und das Geld nicht bekommen?
  • Sie haben eine mangelhafte Ware erhalten (fehlerhafte Ware)?
  • Ihnen wird vorgeworfen, eine mangelhafte Ware verkauft zu haben?
  • Sie möchten einen Kaufvertrag rückgängig machen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens 
  • Zusammenfassen des Sachverhaltes und rechtliche Überpüfung des Kaufvertrages
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Entwerfen von Kaufverträgen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen
  • Schutz des Verbrauchers
  • Rücktritt vom Kaufvertrag nach den gesetzlichen Grundlagen
  • Überpüfung und Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen
  • Überpüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen
  • Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrages

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten, innerhalb weniger Werktage möglich
  • Das außergerichtliche Verfahre hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die gerichtliche Verfahrensdauer wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für den Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • die Kosten des gerichtlichen Verfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage / Klageabwehr möglich