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Kaution

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Ist Ihr Mietverhältnis beendet und möchten Sie sich als Mieter die Kaution ausbezahlen lassen?
  • Hat Ihr ehemaliger Vermieter die Kaution widerrechtlich mit nicht bestehenden Forderungen verrechnen?
  • Möchten Sie als Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution einbehalten oder mit offenen Fordrungen verrechnen?
  • Besteht Uneinigkeit über die Zahlung von Kautionszinsen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber dem Mieter bzw. Vermieter
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Geltendmachung bzw. Abwehr der Kautionsauszahlung
  • Erstellung der Abrechnung über die Kaution
  • Darlegung von außergerichtlichen Einigungsmöglichkeiten

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen als Mieter bzw. Vermieter
  • Titulierung des Kautionsauszahlungsanspruchs bzw. des Anspruchs, über die Kaution abzurechnen
  • Rechtssicherheit für den Vermieter bezüglich noch bestehender Ansprüche gegen den Mieter

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Dauer eines gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich