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Kindesunterhalt

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Zahlt der getrennt lebende Kindesvater / die getrennt lebende Kindesmutter keinen Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind?
  • Haben Sie vom Jugendamt eine Aufforderung zur Auskunft über Ihr Einkommen und zur Zahlung des Mindestunterhalts erhalten?
  • Wer muss für die Mehrkosten des Kindes, wie beispielsweise Schulgeld, Nachhilfeunterricht, Musikunterricht oder für die Kosten einer Zahnspange aufkommen?
  • Wie hoch ist der Kindesunterhalt, den ich nach der Trennung / Scheidung für mein Kind zahlen muss?
  • Wie lange hat mein Kind Anspruch auf Kindesunterhalt?

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Ablauf und Betreuung

  • Ermittlung des für den Kindesunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen durch Aufforderung zur Auskunft
  • Ermittlung des Bedarfes des Kindes unter Berücksichtigung von eventuellen Zusatzkosten für Schule, Hobby oder Gesundheit
  • Berechnung der Höhe des Kindesunterhalt nach den Maßstäben der Düsseldorfer Tabelle
  • Überprüfung, ob der Unterhaltspflichtige finanziell in der Lage ist, den geforderten Kindesunterhalt zu zahlen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung kostenpflichtiger, gerichtlicher Verfahren durch die freiwillige Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt mittels Beurkundung gegenüber dem Jugendamt (Jugendamtsurkunde) entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit
  • Rasche Erwirkung eines rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Unterhaltstitels durch einstweilige Anordnung
  • Durchsetzung des titulierten Unterhaltsanspruches mittels Lohnpfändung
  • Abwehr von ungerechtfertigten oder überhöhten Unterhaltsforderungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in der Regel zu einer Einigung innerhalb kurzer Zeit
  • Zeitrahmen eines gerichtlichen Verfahrens wird durch die Familiengerichte vorgegeben
  • Erwirkung eines vorläufigen Unterhaltstitels im Wege der einstweiligen Anordnung innerhalb weniger Werktage möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Bei finanzieller Not Gewährung von Verfahrenskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht