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Prozessfinanzierung

Prozesskostenhilfe und Prozessfinanzierung

Wenn Sie vor den Kosten zurückschrecken, die durch die Rechtsberatung oder eine Auseinandersetzung vor Gericht entstehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Für Einkommensschwache gibt es per Gesetz die Möglichkeit Beratungskosten bzw. Prozesskosten erstattet zu bekommen. Bei umfangreicheren Fällen mit positiven Erfolgsaussichten kann eine Prozesskostenfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer sinnvoll sein.

Prozesskostenhilfe für Einkommensschwache

Beratungs- und Prozesskostenhilfe - besondere Rechte für Einkommensschwache

Personen mit geringem Einkommen können sich gegen eine Gebühr von zehn Euro von einem Anwalt ihrer Wahl beraten lassen. Dies gilt z.B. für Personen, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II bzw. Harz IV beziehen. Das gilt auch bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe - besondere Rechte für Einkommensschwache
Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung

Wollen Sie eine Geldforderung (z. B. Schadenersatz, Forderungen aus einem Erbfall durchsetzen oder vertragliche Ansprüche etc.) gegenüber einem zahlungsfähigen Schuldner geltend machen? Die anfallenden Prozesskosten sind Ihnen jedoch zu teuer? Hier kann eine Prozessfinanzierung hilfreich sein.

Prozessfinanzierung