Wenn Sie vor den Kosten zurückschrecken, die durch die Rechtsberatung oder eine Auseinandersetzung vor Gericht entstehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Für Einkommensschwache gibt es per Gesetz die Möglichkeit Beratungskosten bzw. Prozesskosten erstattet zu bekommen. Bei umfangreicheren Fällen mit positiven Erfolgsaussichten kann eine Prozesskostenfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer sinnvoll sein.