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Darlehensvertrag

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten einen Darlehensvertrag abschließen?
  • Sie haben ein Darlehen aufgenommen und wurden Ihrer Ansicht nach ungenügend beraten?
  • Sie haben ein Darlehen ausbezahlt und der Darlehensnehmer zahlt die Darlehensraten nicht?
  • Sie möchte Ihr Darlehen vor Fälligkeit zurückbezahlen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • eingehende Beratung nach Feststellung der angestrebten Ziele

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Verfassen eines rechtswirksamen Darlehensvertrages unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben
  • Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen bei Beratungsfehlern des Darlehensgebers
  • Geltendmachen von rückständigen Darlehensraten
  • Kündigung des Darlehensvertrages bei rückständigen Raten
  • Gegebenenfalls Reduzierung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten, innerhalb weniger Werktage möglich
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahrens hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Gerichtliche Verfahrensdauer wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren 

  • Erstberatung für den Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des Verfahrens bestimmten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage/ Klageabwehr