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Kündigung

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Haben Sie eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung erhalten?
  • Möchten Sie eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung aussprechen?
  • Befürchten Sie eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Überprüfen bzw. Entwerfen einer außerordentlichen (fristlosen) oder ordentlichen Kündigung anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Möglichkeit des Erhebens einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht unter Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen betriebsbedingter, personenbedingter und verhaltensbedingter Kündigung
  • Zwei Phasen: vorgerichtlich und gerichtlich

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Alternative Ziele: Aushandeln einer Abfindung im Rahmen des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht oder Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung mit der Folge der Fortführung des Arbeitsverhältnisses
  • Ganzheitliche Lösung: Sicherung der Lohnansprüche und Gratifikationen, Urlaubsabgeltung, Erteilung eines Arbeitszeugnisses
  • Wiederherstellung des Betriebsfriedens

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses wird maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, Gütetermin zur raschen Streitbeilegung wird in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen festgesetzt
  • Dauer des streitigen Verfahrens wird maßgeblich durch die Gerichte vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht und Sozialrecht