Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
- Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
- Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
- Die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses wird maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, Gütetermin zur raschen Streitbeilegung wird in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen festgesetzt
- Dauer des streitigen Verfahrens wird maßgeblich durch die Gerichte vorgegeben, häufig mehrere Monate