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Lohn und Gehalt

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Haben Sie keinen oder einen zu geringen Lohn unter Tarfifvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
  • Hat Ihr Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Lohnkürzung vorgenommen?
  • Ist Ihr Arbeitgeber insolvent und Sie haben noch offene Lohnansprüche?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell zu setzenden Ziele
  • Einhaltung von wichtigen Ausschluss- bzw. Verfallsfristen
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Auszahlung des geschuldeten Lohnes, gegebenenfalls nach Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens
  • Sicherstellung künftig korrekter Lohnzahlungen
  • für den Arbeitgeber: Durchsetzung von betriebsbedingten Lohnkürzungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermin innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht und Sozialrecht