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Pflichtteil und Enterbung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie wurden durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen?
  • Sie wurden Erbe und möchten die Erbschaft oder die zugesprochene Zuwendung ausschlagen?
  • Sie möchten einem gesetzlichen Erben seinen Pflichtteil an Ihrem Nachlass entziehen?

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Ablauf und Betreuung

  • Überprüfung anhand des vorliegenden Testaments oder des Erbvertrages, ob die Enterbung wirksam ist oder ob die Möglichkeit einer Anfechtung besteht
  • Im Falle der wirksamen Enterbung: Ermittlung der Höhe des Pflichtteils und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung
  • Überprüfung anhand des Sachverhaltes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils vorliegen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Ermittlung des genauen Bestandes und Wertes des Nachlasses zur Berechnung der Höhe des Pflichtteils
  • Vermeidung hoher Sachverständigerkosten und gerichtlicher Verfahren durch außergerichtliche Einigung mit den Erben
  • Gerichtliche Durchsetzung und Sicherung des Pflichtteils
  • Wirksame testamentarische Enterbung und Entziehung des Pflichtteils

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Nachlassgerichte vorgegeben 

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos