Sie wurden durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen?
Sie wurden Erbe und möchten die Erbschaft oder die zugesprochene Zuwendung ausschlagen?
Sie möchten einem gesetzlichen Erben seinen Pflichtteil an Ihrem Nachlass entziehen?
Sofort-Hilfe
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Ablauf und Betreuung
Überprüfung anhand des vorliegenden Testaments oder des Erbvertrages, ob die Enterbung wirksam ist oder ob die Möglichkeit einer Anfechtung besteht
Im Falle der wirksamen Enterbung: Ermittlung der Höhe des Pflichtteils und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung
Überprüfung anhand des Sachverhaltes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils vorliegen
Ziele und Erfolgsaussichten
Ermittlung des genauen Bestandes und Wertes des Nachlasses zur Berechnung der Höhe des Pflichtteils
Vermeidung hoher Sachverständigerkosten und gerichtlicher Verfahren durch außergerichtliche Einigung mit den Erben
Gerichtliche Durchsetzung und Sicherung des Pflichtteils
Wirksame testamentarische Enterbung und Entziehung des Pflichtteils
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:
Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Nachlassgerichte vorgegeben
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos