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Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung

Wollen Sie eine Geldforderung (z. B. Schadenersatz, Forderungen aus einem Erbfall durchsetzen oder vertragliche Ansprüche etc.) gegenüber einem zahlungsfähigen Schuldner geltend machen? Die anfallenden Prozesskosten sind Ihnen jedoch zu teuer? Hier kann eine Prozessfinanzierung hilfreich sein.

Leistungen von Prozessfinanzierern

Prozessfinanzierer übernehmen die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche in der Regel unabhängig vom Rechtsgebiet. Als Gegenleistung werden sie zu einem bestimmten Prozentsatz (ca. 20-30 %) am Erlös beteiligt. Wird das gewünschte Ergebnis nicht erreicht, trägt der Prozessfinanzierer sämtliche anfallenden Kosten des Verfahrens, d. h.

  • die Gerichtskosten,
  • die Kosten des gegnerischen Anwalts,
  • die Kosten des eigenen Anwalts und
  • sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten.

Wollen Sie eine Geldforderung (z. B. Schadenersatz, Forderungen aus einem Erbfall durchsetzen oder vertragliche Ansprüche etc.) gegenüber einem zahlungsfähigen Schuldner geltend machen? Die anfallenden Prozesskosten sind Ihnen jedoch zu teuer? Hier kann eine Prozessfinanzierung hilfreich sein.

Sinnvoll bei positiven Erfolgsaussichten

Falls Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat und einen bestimmten Streitwert (ca. € 10.000 bis € 500.000) erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prozesskosten durch einen privaten Finanzdienstleister finanzieren zu lassen.

 

Wir übernehmen die Formalitäten

Sollten Sie Interesse an einer Prozesskostenfinanzierung haben, stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei einem geeigneten Finanzierer. Der Prozessfinanzierer wird sämtliche Unterlagen sowie die örtlichen Rechtsprechungsgepflogenheiten prüfen und sich entsprechend der durch ihn ermittelten Erfolgsaussichten für eine Übernahme entscheiden.

 

Sicherheit durch die Vorab-Prüfung Ihres Falles

Wir werden dann Ihren Fall übernehmen und vertreten Sie vor Gericht. Die Finanzierung ist in jedem Fall bis zum Ende der Instanz sichergestellt. Da der Fall bereits von fachkundigen juristischen Beratern des Finanzierers geprüft wurde, gehen Sie mit guten Erfolgsaussichten in den Prozess.

 

Übrigens: Eine Vielzahl von Kleinstansprüchen zum selben Themenkomplex läßt sich ggf. zusammenfassen und nach Art der amerikanischen Sammelklagen ebenfalls mittels Prozessfinanzierung geltend machen.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Honorare / Prozessfinanzierung