Bei Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung bzw. Wirtschaftsdelikten ist insbesondere zu beachten, dass parallel zum Strafverfahren meist noch ein Verfahren vor dem Finanzamt eingeleitet wird. Im Unterschied zum normalen Strafverfahren ist der Steuerpflichtige hier darlegungspflichtig, so dass keine Möglichkeit besteht, zum Schutz vor Nachteilen vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.