Umgehende Unterstützung durch einen Verteidiger entscheidend
Sobald Sie erfahren, dass ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eröffnet wird, sollten Sie einen Verteidiger in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere auch bei einer Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten.
Die Verteidigung wird umgehend Kontakt mit dem Leiter der Durchsuchung aufnehmen und geeignete Maßnahmen einleiten. Die Praxis zeigt, dass es auf Seiten der Ermittlungsbehörden nicht selten auch zu gravierenderen nachweisbaren Fehlern kommt, so dass ggf. die Verwertung der durch die fehlerhafte Maßnahme gewonnenen Informationen untersagt werden kann.
Ein starkes Team auf Ihrer Seite
Bei Steuerstrafverfahren sind neben Rechtsanwälten grundsätzlich auch Steuerberater als Verteidiger zugelassen. Mit unseren auf Strafrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälten sowie unseren Steuerberatern und unseren Kooperationspartnern im Bereich der Buchprüfung haben Sie ein schlagkräftiges Team auf Ihrer Seite.
Steuerberater, Dipl.-Kfm (Univ.) Bernhard Hofer
E-Mail: hofer@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0