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auch Adam & Eva schützte Unkenntnis nicht vor Strafe

Steuerstrafverfahren

Bei Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung bzw. Wirtschaftsdelikten ist insbesondere zu beachten, dass parallel zum Strafverfahren meist noch ein Verfahren vor dem Finanzamt eingeleitet wird. Im Unterschied zum normalen Strafverfahren ist der Steuerpflichtige hier darlegungspflichtig, so dass keine Möglichkeit besteht, zum Schutz vor Nachteilen vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

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Umgehende Unterstützung durch einen Verteidiger entscheidend
Sobald Sie erfahren, dass ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eröffnet wird, sollten Sie einen Verteidiger in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere auch bei einer Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten.

Die Verteidigung wird umgehend Kontakt mit dem Leiter der Durchsuchung aufnehmen und geeignete Maßnahmen einleiten. Die Praxis zeigt, dass es auf Seiten der Ermittlungsbehörden nicht selten auch zu gravierenderen nachweisbaren Fehlern kommt, so dass ggf. die Verwertung der durch die fehlerhafte Maßnahme gewonnenen Informationen untersagt werden kann.

Ein starkes Team auf Ihrer Seite

Bei Steuerstrafverfahren sind neben Rechtsanwälten grundsätzlich auch Steuerberater als Verteidiger zugelassen. Mit unseren auf Strafrecht und Steuerrecht spezialisierten Anwälten sowie unseren Steuerberatern und unseren Kooperationspartnern im Bereich der Buchprüfung haben Sie ein schlagkräftiges Team auf Ihrer Seite. 

Ihr Ansprechpartner in Sachen Steuern