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Steuerstrafverfahren

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Ist gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden?
  • Ziehen Sie eine Selbstanzeige in Erwägung
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen einer Steuerstraftat gegen Sie zugelassen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Berücksichtigung der Einschränkung der grundsätzlich im parallelen Besteuerungsverfahren gegebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Vorlagepflichten des Steuerpflichtigen im Falle eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens
  • Sofern noch kein Ermittlungsverfahren aufgenommen worden ist, gegebenenfalls Selbstanzeige unter vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt
  • Grundsätzlich sind die beiden Phasen (vorgerichtliche Phase und gerichtliche Phase) zu unterscheiden

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Gegebenenfalls Straffreiheit nach Selbstanzeige und Nachzahlung der hinterzogenen Steuern
  • Freispruch
  • Strafmaßminderung
  • Konfliktverteidigung
  • Gegebenenfalls Geltendmachen eines Zwangsmittelverbotes im parallelen Besteuerungsverfahren

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Durch eine Konfliktverteidigung kann ein Verfahren in die Länge gezogen werden, was aus Verteidigungssicht nur angebracht erscheint, wenn die Beweispflicht des Staates dadurch im Sinne des Angeklagten erschwert wird

Kosten und Gebühren

  • Eine Abrechnung vorgerichtlich (Erstattung der Gebühren bei Freispruch gesetzliche Gebühren)
  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht