Ist gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden?
Ziehen Sie eine Selbstanzeige in Erwägung
Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen einer Steuerstraftat gegen Sie zugelassen?
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Ablauf und Betreuung
Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
Berücksichtigung der Einschränkung der grundsätzlich im parallelen Besteuerungsverfahren gegebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Vorlagepflichten des Steuerpflichtigen im Falle eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens
Sofern noch kein Ermittlungsverfahren aufgenommen worden ist, gegebenenfalls Selbstanzeige unter vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt
Grundsätzlich sind die beiden Phasen (vorgerichtliche Phase und gerichtliche Phase) zu unterscheiden
Ziele und Erfolgsaussichten
Bestimmung der Verteidigungsstrategie
Gegebenenfalls Straffreiheit nach Selbstanzeige und Nachzahlung der hinterzogenen Steuern
Freispruch
Strafmaßminderung
Konfliktverteidigung
Gegebenenfalls Geltendmachen eines Zwangsmittelverbotes im parallelen Besteuerungsverfahren
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
Durch eine Konfliktverteidigung kann ein Verfahren in die Länge gezogen werden, was aus Verteidigungssicht nur angebracht erscheint, wenn die Beweispflicht des Staates dadurch im Sinne des Angeklagten erschwert wird
Kosten und Gebühren
Eine Abrechnung vorgerichtlich (Erstattung der Gebühren bei Freispruch gesetzliche Gebühren)
RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern