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Strafrechtsentschädigung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Wurden gegen Ihre Person zu Unrecht Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet?
  • Befanden Sie sich unschuldig in Haft bzw. in Untersuchungshaft?
  • Sind Sie nach verbüßter Untersuchungshaft freigesprochen worden?
  • Wurden Sie in einer Rechtsmittelinstanz freigesprochen?
  • Verlangen Sie eine Entschädigung für unschuldig verbüßte Haft?

Sofort-Hilfe

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Ablauf und Betreuung

  • Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Erörtern der unterschiedlichen entschädigungsfähigen Folgen
  • Beantragung einer Strafrechtsentschädigung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Zuspruch einer monetären Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft
  • Erlangen eines Ausgleichs für Jobverlust wegen unschuldig verbüßter Haft
  • Entschädigung für psychische Folgen der Haft
  • Ausgleich für mittelbare wirtschaftliche Folgen der Haft, z.B. Kündigung von Lebensversicherungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Gewährung von Akteneinsicht grundsätzlich binnen weniger Tage
  • Beantragung einer Strafrechtsentschädigung nach erfolgter Akteneinsicht möglich
  • Die Dauer des Verfahrens wird maßgeblich vom Strafgericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht