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Strafverteidigung und Strafvollstreckung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Wurden Sie polizeilich vernommen?
  • Werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?
  • Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit  begangen?
  • Wird Ihnen eine Trunkenheit am Steuer vorgeworfen?
  • Diebstahl Einbruch, beispielsweise am Arbeitsplatz
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Sie zugelassen?

Sofort-Hilfe

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Ablauf und Betreuung

  • Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Grundsätzlich sind die beiden Phasen (vorgerichtliche Phase und gerichtliche Phase zu unterscheiden)

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Freispruch
  • Strafmaßminderung
  • Konfliktverteidigung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahren wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt.
  • Durch eine Konfliktverteidigung kann ein Verfahren in die Länge gezogen werden, was aus Verteidigungssicht nur angebracht erscheint, wenn die Beweispflicht des Staates dadurch im Sinne des Angeklagten erschwert wird.

Kosten und Gebühren

  • Eine Abrechnung vorgerichtlich (Erstattung der Gebühren (Strafverfahren bei Freispruch gesetzliche Gebühren)
  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern.

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

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