Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung
Ausgangssituation und Problemstellungen
Sie haben begründete Zweifel, dass Sie nicht der leibliche Vater Ihres Kindes sind?
Sie möchten die Vaterschaft für ein nicht in der Ehe gezeugtes Kind anerkennen?
Ihre Mutter weigert sich, Ihnen den Namen Ihres leiblichen Vaters zu nennen
Sofort-Hilfe
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Ablauf und Betreuung
Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
Überprüfung des Familienstandes des Kindes anhand der Geburtsurkunde
Einholung der Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
Einhaltung von wichtigen Ausschluss und Anfechtungsfristen
Ziele und Erfolgsaussichten
Kostengünstige, außergerichtliche Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Kindesmutter
Bei fehlender Zustimmung: Erwirkung der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung
Gerichtliche Feststellung der Nichtvaterschaft durch Einleitung der Anfechtungsklage
Gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruches auf Benennung des leiblichen Vaters
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:
Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
Einigung über die außergerichtliche Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Kindesmutter innnerhalb weniger Werktage möglich
Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Familiengerichte vorgegeben
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Familiengericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
Übernahme der Erstberatungskosten durch die Rechtsschutzversicherung
bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich