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Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie haben begründete Zweifel, dass Sie nicht der leibliche Vater Ihres Kindes sind?
  • Sie möchten die Vaterschaft für ein nicht in der Ehe gezeugtes Kind anerkennen?
  • Ihre Mutter weigert sich, Ihnen den Namen Ihres leiblichen Vaters zu nennen

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Überprüfung des Familienstandes des Kindes anhand der Geburtsurkunde
  • Einholung der Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Einhaltung von wichtigen Ausschluss und Anfechtungsfristen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Kostengünstige, außergerichtliche Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Kindesmutter
  • Bei fehlender Zustimmung: Erwirkung der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung
  • Gerichtliche Feststellung der Nichtvaterschaft durch Einleitung der Anfechtungsklage
  • Gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruches auf Benennung des leiblichen Vaters

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Einigung über die außergerichtliche Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Kindesmutter innnerhalb weniger Werktage möglich
  • Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Familiengerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Familiengericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
  • Übernahme der Erstberatungskosten durch die Rechtsschutzversicherung
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht