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Verkehrsunfall

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt und möchten Schadenersatz geltend machen?
  • Sie wurden bei dem Verkehrsunfall verletzt?
  • Sie waren in ärztlicher Behandlung oder im Krankenhaus und möchten den Ersatz von Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld geltend machen?Sie möchten Aufwendungsersatz für die Kosten eines Mietwagens geltend machen?
  • Sie möchten Nutzungsausfallentschädigung geltend machen?Sie möchten die Kosten für die Einholung eines Kfz-Sachverständigengutachten geltend machen?
  • Sie benötigen rechtliche Hilfe bei der Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall?

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Ablauf und Betreuung

  • Gegebenenfalls Akteneinsicht bei der Polizei (nur durch einen Rechtsanwalt möglich)
  • Kontaktaufnahme mit Verkehrsunfallverursacher und Haftpflichtversicherung
  • Beratung über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Mietwagen
  • Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und Einsicht in die ärztliche Behandlungsakte
  • Ermittlung der Schadenshöhe
  • Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes
  • Ermittlung der Höhe des Nutzungsausfalls
  • Geltendmachung aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten
  • Umfassende Schadensabwicklung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus Verkehrsunfällen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Schnelle und rasche Schadenregulierung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Schadenersatzansprüchen / Schmerzensgeldansprüchen

Zeitlicher Aufwand und Dauer

  • Kurzfristige Beratung jederzeit möglich
  • Weitergehende Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, innerhalb weniger Werktage möglich
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahrens hängt maßgeblich von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen  Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • Bei erfolgreicher Klage bzw. Klageabwehr volle Kostenerstattung durch die Gegenseite möglich

Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht