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Versicherungsrecht

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie sind gegen den Eintritt eines Schadensfalles versichert und Ihre Versicherung lehnt die Erfüllung der Eintrittspflicht ab?
  • Ihre Versicherung verweigert die Schadensregulierung?
  • Die Versicherung des Schädigers verweigert die Zahlung von Schadensersatz?
  • Ihre Versicherung macht Forderungen gegen Sie geltend, z.B. auf Erhöhung der Prämie?
  • Ihre Versicherung hat den Versicherungsvertrag gekündigt?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Überprüfen des Versicherungsvertrages anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Erörterung Ihrer Ansprüche bzw. Obliegenheiten

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Befolgung der Eintrittspflicht durch die Versicherung
  • Rechtssicherheit bezüglich der Leistungspflichten der Versicherung
  • Abwehr von Forderungen der Versicherung, z.B. bezüglich Prämienerhöhung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Die Dauer der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche hängt maßgeblich von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche wird maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Gerichtskostengesetz bestimmt
  • Volle Kostenerstattung bei erfolgreicher Klage möglich