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soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung)

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Haben Sie soziale Entschädigungs- oder Versorgungsleistungen beantragt und erhalten keinen Bescheid?
  • Ist Ihr Antrag auf soziale Entschädigungs- oder Versorgungsleistungen abgelehnt worden?
  • Haben Sie einen Bescheid des Versorgungsamtes mit einem zu niedrigen Behindertengrad erhalten?
  • Sind Sie nicht als schwerbehindert anerkannt worden?
  • Hat das Versorgungsamt Ihnen kein Merkzeichen gewährt?
  • Haben Sie Widerspruch gegen eine nachteilhafte Entscheidung erhoben und ist der Widerspruch zurückgewiesen worden?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der jeweiligen Behörde
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Erheben eines Widerspruchs
  • Erheben einer gerichtlichen Klage vor dem Sozialgericht
  • Gegebenenfalls Erheben einer Untätigkeitsklage bei ausbleibender Entscheidung der Behörde

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen
  • Erlass eines Bewilligungsbescheides
  • Rechtssicherheit

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Sozialbehörden haben grundsätzlich bei Erstanträgen sechs Monate, bei Widersprüchen drei Monate Zeit zu entscheiden
  • Gegebenenfalls Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Sozialgericht: Entscheidung binnen weniger Tage
  • Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht wird ansonsten maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im gerichtlichen Bereich
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Sozialrecht