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Werkvertrag

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten einen Werkvertrag abschließen?
  • Sie haben einen Werkvertrag abgeschlossen und das Werk hat einen Mangel?
  • Sie möchten den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der hierfür entstandenen Kosten verlangen?
  • Sie haben einen Werkvertrag geschlossen und die vereinbarte Vergütung nicht erhalten?
  • Ihnen wird vorgeworfenen, eine mangelhaftes Werk hergestellt zu haben?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Überprüfen / Entwerfen eines Werkvertrages anhand gesetzlicher Grundlagen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Überprüfen der rechtlichen Wirksamkeit des Werkvertrages
  • Überprüfung und Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen
  • Überprüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Überprüfung und Geltendmachung von den Kosten einer Selbstvornahme
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten, innerhalb weniger Werktage möglich
  • Die Dauer der außergerichtlichen Vertretung hängt maßgeblich von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für den Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des Verfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage/ Klageabwehr möglich