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Zugewinnausgleich und Gütertrennung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten für den Fall einer Scheidung das gemeinsame Vermögen aufteilen?
  • Ihr Ehepartner verlangt von Ihnen während des Scheidungsverfahrens einen Teil Ihres Vermögens?
  • Sie leben getrennt und Ihr Ehepartner fängt an, sein Vermögen beiseite zu schaffen, zu verschwenden oder zu verschenken?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens 
  • Ermittlung des für den Zugewinn vorhandenen Vermögens durch Aufforderung zur Auskunft
  • Ermittlung der Höhe des Zugewinausgleichs bzw. des Ausgleichsanspruch
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Außergerichtliche Vereinbarung über die Zahlung einer bestimmten Ausgleichssumme
  • Vermeidung des gerichtliches Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung kostenpflichtiger, gerichtlicher Verfahren durch außergerichtliche Einigung
  • Kommt keine außergerichliche Vereinbarung zustande: Sicherung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren
  • bei der Gefahr der Vermögensverschleppung: rasche Erwirkung eines rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Titels durch einstweilige Anordnung bereits während des Trennungsjahres
  • Abwehr von ungerechtfertigten oder überhöhten Forderung auf Zahlung einer Ausgleichssumme

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf einer außergerichtlichen Vereinbarung möglich
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Familiengerichte vorgegeben 

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht