Sie möchten für den Fall einer Scheidung das gemeinsame Vermögen aufteilen?
Ihr Ehepartner verlangt von Ihnen während des Scheidungsverfahrens einen Teil Ihres Vermögens?
Sie leben getrennt und Ihr Ehepartner fängt an, sein Vermögen beiseite zu schaffen, zu verschwenden oder zu verschenken?
Sofort-Hilfe
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Ablauf und Betreuung
Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
Ermittlung des für den Zugewinn vorhandenen Vermögens durch Aufforderung zur Auskunft
Ermittlung der Höhe des Zugewinausgleichs bzw. des Ausgleichsanspruch
Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
Außergerichtliche Vereinbarung über die Zahlung einer bestimmten Ausgleichssumme
Vermeidung des gerichtliches Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung
Ziele und Erfolgsaussichten
Vermeidung kostenpflichtiger, gerichtlicher Verfahren durch außergerichtliche Einigung
Kommt keine außergerichliche Vereinbarung zustande: Sicherung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren
bei der Gefahr der Vermögensverschleppung: rasche Erwirkung eines rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Titels durch einstweilige Anordnung bereits während des Trennungsjahres
Abwehr von ungerechtfertigten oder überhöhten Forderung auf Zahlung einer Ausgleichssumme
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
Kurzfristiger Entwurf einer außergerichtlichen Vereinbarung möglich
Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Familiengerichte vorgegeben
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten