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Gesellschaftsrecht in der Türkei

Das türkische Gesellschaftsrecht

Das türkische Gesellschaftsrecht weist große Ähnlichkeiten mit den auch in Deutschland bekannten Gesellschaftsformen auf, nicht zuletzt weil das deutsche Handelsgesetzbuch im Jahre 1956 in den Grundzügen rezipiert wurde; zum Teil erhebliche Unterschiede zeigen sich dann erst bei genauerer Betrachtung der gesetzlichen Details.

Grundlagen des türkischen Gesellschaftsrechts

Grundlagen des türkischen Gesellschaftsrecht

Die Regelungen des türkischen Gesellschaftsrechts finden sich neben dem Handelsgesetzbuch auch im Obligationengesetzbuch. Weitere Gesetze sind für Banken, Versicherungen oder börsennotierte Gesellschaften zu beachten. Für die Gründung einer Gesellschaft sind gerade bei ausländischen Investoren eine Reihe von Dokumenten einzureichen.

Einführende Informationen zum türkischen Gesellschaftsrecht
Die türkische Ltd. ?ti.

Die türkische Ltd. Şti.

Die Ltd. Sti. Ist das türkischen Pendant zur deutschen „Gesellschaft mit begrenzter Haftung“. Trotz zahlreicher Übereinstimmungen gibt es auch wichtige Unterschiede. Zwei wichtige Unterschiede betreffen das Stammkapital und die Anzahl der Gesellschafter. Das notwendige Stammkapital für die Ltd. Sti. Beträgt lediglich TL 5.000,00 (im September 2009 umgerechnet knapp EUR 2.300,--). Im Gegensatz zur deutschen GmbH werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt.

Informationen zur Ltd. Şti.
Vergleich der türkischen AG mit der türkischen GmbH

Die türkische AG im Vergleich zur türkischen GmbH

Bei Banken, Versicherungen, Leasing- und Kapitalanlageunternehmen ist in der Türkei zwingend die türkische Anonim Şirketi (A.Ş.), also eine AG als Gesellschaftsform vorgeschrieben. Für die Gründung einer A.Ş. werden mindestens fünf Gründungsmitglieder und ein Grundkapital von 50.000 YTL benötigt. In anderen Bereichen stellt sich die Frage, ob die A.Ş. oder die Ltd. Şti. die passendere Gesellschaftsform ist. Oftmals wird aufgrund des niedrigeren Aufwands für die Gründung vorschnell zugunsten der Ltd. Şti. entschieden, ohne die haftungsrechtlichen Vorteile der A.Ş. ausreichend zu berücksichtigen.

Erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile der beiden Gesellschaftsformen
Insolvenz in der Türkei

Konkursrecht vs. Insolvenzrecht

Die bedeutendste der im türkischen Recht geregelten Verfolgungsmöglichkeiten eines Schuldners ist das sogenannte „kollektive Vollstreckungsverfahren“ (iflas). Entsprechende Regelungen finden sich im Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz (İcra ve İflas Kanunu). Im kollektiven Vollstreckungsverfahren wird das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners aufgrund eines Gerichtsbeschlusses der Kammer für Handelssachen verwertet, um daraus die Gläubiger, welche grundsätzlich gleich zu behandeln sind, zu befriedigen.

Erfahren Sie mehr über das türkische Konkurs- bzw. Insolvenzrecht