Bei Banken, Versicherungen, Leasing- und Kapitalanlageunternehmen ist in der Türkei zwingend die türkische Anonim Şirketi (A.Ş.), also eine AG als Gesellschaftsform vorgeschrieben. Für die Gründung einer A.Ş. werden mindestens fünf Gründungsmitglieder und ein Grundkapital von 50.000 YTL benötigt. In anderen Bereichen stellt sich die Frage, ob die A.Ş. oder die Ltd. Şti. die passendere Gesellschaftsform ist. Oftmals wird aufgrund des niedrigeren Aufwands für die Gründung vorschnell zugunsten der Ltd. Şti. entschieden, ohne die haftungsrechtlichen Vorteile der A.Ş. ausreichend zu berücksichtigen.