Neben türkischen Förderprogrammen bieten auch deutsche Institutionen interessante Programme zur Investitionsförderung in der Türkei. Die Fördermaßnahmen des türkischen Staates beziehen sich auf Exporte, Freihandelszonen, Technologieparks, Forschung und Entwicklung, Investition in bestimmten Regionen, Branchen oder auf klein- und mittelständische Unternehmen.
Interessante Förderprogramme aus Deutschland
bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
bei der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
Türkische Förderprogramme
gewisse Mindestinvestition meist Voraussetzung für die Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Steuer- und Zollabgabenbefreiung
Exportförderung nimmt der türkische Staat durch Gewährung von Exportkrediten und Exportversicherungen vor. Außerdem können Unternehmen die Erstattung der Vorsteuer für die Exporte beantragen.
Die Investitionsförderung, die den größten Teil der staatlichen Fördermaßnahmen ausmachen dürfte, kommt dann in Betracht, wenn durch eine "Förderungsurkunde" des Schatzamtes eine Investition als förderungswürdig angesehen wird, weil in bestimmten Branchen oder Regionen, oder von klein- und mittelständischen Unternehmen (auf türkisch abgekürzt KOBİ) investiert wird. Insgesamt 46 Branchen gelten allgemein als förderungswürdig. Einige davon sind:
Die Förderung der Regionen kann außerhalb der als entwickelt geltenden Provinzen Istanbul und Kocaeli wie der Stadtgebiete Ankara, Izmir, Antalya, Adana und Bursa in Betracht kommen. Die weitere Unterteilung der Regionen wird in "normale Regionen" und "Regionen mit Entwicklungspriorität" vorgenommen, so dass eine unterschiedliche starke Förderung stattfindet. Regionen im mittleren Anatolien, im Südosten, Nordosten, Norden und Osten der Türkei werden am stärksten gefördert.
Fördermaßnahmen, die als weitere Voraussetzung eine Mindestinvestition nach sich ziehen, bedeuten keine Geldzahlungen, sondern besondere Steuer- und Zollabgabenbefreiungen oder die Gewährung zinsgünstiger Kredite.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer
E-Mail: gencer@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0
Steuerberater, Dipl.-Kfm (Univ.) Bernhard Hofer
E-Mail: hofer@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0