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Albrecht Dürer: Zeichnung der Mutter (im Alter von 63 Jahren) 1514

Investitionsrecht - Europa im Blick

Seit 1996 ist die Türkei in der Zollunion. Ende 2005 wurden die EU-Beitrittsverhandlungen aufgenommen und große Reformbemühungen prägen seitdem die türkische Rechtslandschaft. Mittlerweile sind ausländische Investitionen in der Türkei nicht mehr genehmigungspflichtig. Der ausländische Kapitalanteil kann seitdem auch 100 % betragen. Die Mindestkapitalschwelle von fünfzigtausend US$ für jeden ausländischen Gesellschafter wurde ebenfalls abgeschafft. Mit ausländischem Kapital gegründete Unternehmen sind in der Türkei inländischen Unternehmen gleichgestellt.

Sprung in den neuen Markt

Investitionsrecht für Ausländer

Seit dem Jahr 2003 sind ausländische Firmengründungen in der Türkei weitgehend nicht mehr genehmigungspflichtig. 100 Prozent ausländisches Kapital sind möglich und es ist auch kein Mindestkapital mehr für ausländische Investoren vorgesehen. Unternehmen mit ausländischem Kapital werden seitdem mit rein türkisch getragenen Unternehmen gleichgestellt. Auch die ausschließliche Beteiligung ausländischer Gesellschafter ist möglich.  Notwendige Angaben über Art und Umfang der Geschäftstätigkeit dienen rein statistischen Zwecken. Kapital- und Zinszahlungen sind frei transferierbar.

Investitionsrecht für Ausländer
Gemeinsame Kraft führt zum Ziel

Allgemeine Investitionsförderung

Die Türkei bietet ausländischen Investoren zahlreiche Fördermaßnahmen. Darunter leider jedoch die Übersichtlichkeit der Förderprogramme. Intensive Recherchen sind notwendig, um die bestehenden Möglichkeiten auszureizen. Gefördert werden Exporte, Freihandelszonen, Technologieparks, Forschung und Entwicklung, bestimmte Regionen, Branchen und klein- und mittelständische Unternehmen.

Allgemeine Investitionsförderung
Investitionsobjekt Immobilie

Immobilienrecht

Die rechtliche Situation beim Immobilienkauf durch ausländische Investoren ist seit dem 11.03.2008 nicht immer ganz einfach. Grundsätzlich gilt, dass inländische Gesellschaften mit ausländischem Kapital seit dem Urteil des türkischen Verfassungsgerichtes vom 11.03.2008 nicht mehr mit inländischen Gesellschaften mit inländischem Kapital gleichgestellt werden. Deutsche Privatpersonen können dagegen in der Türkei problemlos Immobilien erwerben.

Erfahren Sie mehr über die Rechtslage beim Immobilienerwerb in der Türkei