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Das Politische System der Türkei

Die Türkei ist eine Republik. Nach Artikel 2 der türkischen Verfassung (Anayasa) ist die Türkei ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Die Republik Türkei wurde nach Zerfall des Osmanischen Reiches Ende des Ersten Weltkrieges unter der Führung Mustafa Kemal Atatürks im Jahre 1923 gegründet. Ihre aktuelle Verfassung trat 1982 in Kraft.

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Gründung der Republik durch Mustafa Kemal Atatürk

Die Türkische Republik geht auf Mustafa Kemal Atatürk zurück. Am 29. Oktober 1923 proklamierte die Große Nationalversammlung der Türkei die Gründung der Republik. Der Staat basierte auf dem nach ihm benannten Kemalismus. Das Kalifat wurde abgeschafft und Religion und Staat getrennt. 1937 wurden die 6 Prinzipien des Kemalismus in der Verfassung verankert, später aber wieder aufgegeben. 1950 wurde ein Mehrparteiensystem eingeführt. Heute ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie. Die Gesetzgebung liegt bei der Großen Nationalversammlung der Türkei.

Weiterführende Informationen zur Türkei

in der Wikipedia

im CIA World-Fact-Book

auf SPIEGEL online

 

Informationen zu den Beitrittsverhandlungen

bei der Europäischen Kommission

Rolle des Militärs

Das Türkische Militär hat sich bis heute dreimal an die Macht geputscht (1960–1961, 1971–1973 und zuletzt 1980–1983). Dies geschah jedes Mal mit dem Einwand, um die wiederholt aufkeimenden politischen Krisen zu beenden. 1997 führte eine gewaltfreie Intervention des Militärs (man bediente sich dieses Mal des Nationalen Sicherheitsrates) zum Rücktritt der Regierung.

Beitritt zur Europäischen Union

Ein wichtiges Ziel der gegenwärtigen Politik ist der Beitritt zur EU. In diesem Rahmen wird die Türkei für die bestehende Menschenrechtssituation und die Minderheitenpolitik kritisiert. Um diese zu verbessern, wurden mehrere Gesetzes- (u. a. im Strafrecht) und Verfassungsänderungen vorgenommen. Kontraproduktiv dürfte sich auswirken, dass die EU sich diesen Problemen in der Türkei aus offensichtlich politischen Gründen wiederholt mit einer gewissen Doppelmoral nähert.

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