Sie wünschen eine anwaltliche Erstberatung, um die Erfolgsaussichten in einer Rechtsangelegenheit fachlich einschätzen zu lassen? Die hierbei anfallende Gebühr richtet nach dem Gegenstandswert sowie dem anfallenden Arbeitsaufwand bzw. Schwierigkeitsgrad. Zum Vorteil des Mandanten wird das Honorar für die Erstberatung im Falle der weiteren Beauftragung auf die später anfallenden Vergütungen voll angerechnet.