Leistungen von Prozessfinanzierern
Prozessfinanzierer übernehmen die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche in der Regel unabhängig vom Rechtsgebiet. Als Gegenleistung werden sie zu einem bestimmten Prozentsatz (ca. 20-30 %) am Erlös beteiligt. Wird das gewünschte Ergebnis nicht erreicht, trägt der Prozessfinanzierer sämtliche anfallenden Kosten des Verfahrens, d. h.
Sinnvoll bei positiven Erfolgsaussichten
Falls Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat und einen bestimmten Streitwert (ca. € 10.000 bis € 500.000) erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prozesskosten durch einen privaten Finanzdienstleister finanzieren zu lassen.
Wir übernehmen die Formalitäten
Sollten Sie Interesse an einer Prozesskostenfinanzierung haben, stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei einem geeigneten Finanzierer. Der Prozessfinanzierer wird sämtliche Unterlagen sowie die örtlichen Rechtsprechungsgepflogenheiten prüfen und sich entsprechend der durch ihn ermittelten Erfolgsaussichten für eine Übernahme entscheiden.
Sicherheit durch die Vorab-Prüfung Ihres Falles
Wir werden dann Ihren Fall übernehmen und vertreten Sie vor Gericht. Die Finanzierung ist in jedem Fall bis zum Ende der Instanz sichergestellt. Da der Fall bereits von fachkundigen juristischen Beratern des Finanzierers geprüft wurde, gehen Sie mit guten Erfolgsaussichten in den Prozess.
Übrigens: Eine Vielzahl von Kleinstansprüchen zum selben Themenkomplex läßt sich ggf. zusammenfassen und nach Art der amerikanischen Sammelklagen ebenfalls mittels Prozessfinanzierung geltend machen.
E-Mail: hemam@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0