Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:
- Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
- Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
- Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermin innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen