Haben Sie als Arbeitgeber die Absicht, Abzüge vom Lohn vorzunehmen?
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Ablauf und Betreuung
Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitnehmer
Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell zu setzenden Ziele
Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Ziele und Erfolgsaussichten
Durchsetzung von betriebsbedingten Lohnkürzungen
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:
Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermin innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen
Kosten und Gebühren
Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich des gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht und Sozialrecht